Pensionszusage – Direkte Leistungszusage für Unternehmen

Die Pensionszusage als klassische Firmenzusatzpension eignet sich hervorragend als ­Bestandteil von Vergütungsmodellen für Schlüsselkräfte, Manager, Vorstände und Geschäftsführer und erlaubt es Ihnen, diese langfristig an Ihr Unternehmen zu binden. Die Pensionszu­sage ist schriftlich, rechtsverbindlich und unwiderruflich. Als direkte Leistungszusage ist sie eine klassische Form der betrieblichen Vorsorge und stellt eine wertvolle Ergänzung zur ­gesetzlichen Alterspension dar.

Vorteile für Arbeitgeber

  • Einzige Form der betrieblichen Altersvorsorge für mehrheitlich beteiligte Geschäftsführer

  • Bindung von Schlüsselarbeitskräften an das Unternehmen

  • Keine Lohnnebenkosten

  • Individuelle Vertragsgestaltung, auch für ­Einzelpersonen geeignet

  • Gesamtaufwendungen in der Ansparphase ­bedeuten eine nachhaltige Gewinnminderung für das Unternehmen

  • Auslagerung betriebsfremder Risiken ­(Liquiditätsbedarf, Langlebigkeit, Ablebensrisiko, Berufsunfähigkeitsrente)
    an die Rückdeckungsversicherung (RDV)

  • Versicherungsprämien sind zu 100% Betriebsausgaben (aufwandswirksame Prämienleistung)

Vorteile für Arbeitnehmer

  • Finanzierung der Altersvorsorge über den ­Betrieb bzw. durch den Dienstgeber

  • Reduktion der Pensionslücke zwischen Aktiveinkommen und Sozialversicherungspension und Absicherung der Familie

  • Keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge in der Ansparphase

  • Kapitalabfindung grundsätzlich möglich

  • Absicherung der Pensionsansprüche im Insolvenzfall durch Verpfändung der Pensions­rückdeckungs­versicherung möglich

Key Facts

  • Flexible Ein- und Auszahlung: In wirtschaftlich schlechten Jahren können Zahlungen ausgesetzt werden, wenn dadurch die Existenz Ihres Unternehmens gefährdet wird; einmalige Auszahlung oder Rente

  • Steuern und Spesen: z.B. 100% KESt-frei (Kapitalertrag steuerfrei), Aufwand für steuerliche Rückstellung kann als Betriebsausgabe von der Steuer abgesetzt werden

  • Vermögens­weitergabe: Hinterbliebenen­versorgung